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| Wettbewerbsrecht |
Unlautere Geschäftspraktiken
Unternehmen stehen seit jeher miteinander im Wettbewerb. Damit sich Unternehmen nicht unlauterer Geschäftspraktiken bedienen, um sich gegenüber der Konkurrenz einen Vorteil zu verschaffen, räumt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dem geschädigten Mitbewerber die Möglichkeit ein, gegen diese unlauteren Geschäftspraktiken seines Konkurrenten vorzugehen.
| Meine Leistungen |
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- Unterstützung bei der Verfolgung unlauterer Geschäftspraktiken sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
- Beratung Ihres Unternehmens, wenn es um die Überprüfung der Zulässigkeit Ihrer eigenen Werbe- und Marketingmaßnahmen geht.
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