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| Immobilienrecht |

Vertragserrichtung

Die Errichtung von Verträgen aller Art ist eine der wesentlichen Aufgaben des Rechtsanwalts. Der Rechtsanwalt kann seine Prozesserfahrung in die Vertragsgestaltung mit einfließen lassen und dadurch Verträge so formulieren, dass es später zu keinen Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern kommt. Gerade bei der Übertragung von Liegenschaften bedarf es einer vorausschauenden und umsichtigen Vertragserrichtung. Immerhin geht es um viel Geld und kaufen die meisten Menschen eine Immobilie nur einmal im Leben.

Treuhandschaft

Um die Abwicklung von Immobilientransaktionen ohne Gefahr eines finanziellen Verlustes für alle Beteiligten zu sichern, hat die Tiroler Rechtsanwaltskammer einen Treuhandverband eingerichtet. Das Statut des Treuhandverbandes der Tiroler Rechtsanwaltskammer regelt die Abwicklung von Treuhandschaften. Dies bedeutet für Sie als Treugeber einen besonderen Versicherungsschutz, der mit keinen Mehrkosten verbunden ist.

Als Mitglied des Treuhandverbandes der Tiroler Rechtsanwaltskammer unterliege ich den strengen Bestimmungen des Treuhandstatuts.

| Meine Leistungen |

  • Kaufverträge und Tauschverträge
  • Übergabsverträge und Schenkungsverträge
  • Dienstbarkeitsverträge und Baurechtsverträge
  • Mietverträge und Pachtverträge
  • Wohnungseigentumsverträge
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  Rechtsanwalt  Dr. Stefan Gloyer | Salurner Straße 16 | 6020 Innsbruck/ Tirol



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