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| Schadenersatzrecht |
Allgemeines
Das Schadenersatzrecht regelt, in welchen Fällen ein Geschädigter von einem anderen Schadenersatz verlangen kann und spielt in der Praxis eine wichtige Rolle. Am häufigsten entstehen Schadenersatzansprüche bei Unfällen. Ansprüche auf Schadenersatz können aber auch bei Reisemängeln (zB entgangene Urlaubsfreude), bei Beratungsfehlern, oder bei Behandlungsfehlern durch Ärzte entstehen. Wie Sie sehen, ist der Anwendungsbereich des Schadenersatzrechts sehr groß.
Ich stehe Ihnen sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen rechtlich zur Seite.
Siehe auch:
Verkehrsunfall
Bei Verkehrsunfällen mache ich Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung geltend. Oft gelingt es schon außergerichtlich, eine Einigung zu erzielen. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Rechtsanwaltskosten.
Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, führe ich für Sie das Verfahren vor den österreichischen Gerichten.
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten im Falle der Kostendeckung von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen, vorausgesetzt der Unfallgegner hat nicht aufgrund des Prozessverlustes ohnehin die Prozesskosten zu bezahlen.
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen umfasst auch die Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren, in Führerscheinentzugsverfahren und Strafverfahren.
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