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| Schadenersatzrecht |
Allgemeines
Das Schadenersatzrecht regelt, in welchen Fällen ein Geschädigter von einem anderen Schadenersatz verlangen kann und spielt in der Praxis eine wichtige Rolle. Am häufigsten entstehen Schadenersatzansprüche bei Unfällen. Ansprüche auf Schadenersatz können aber auch bei Reisemängeln (zB entgangene Urlaubsfreude), bei Beratungsfehlern, oder bei Behandlungsfehlern durch Ärzte entstehen. Wie Sie sehen, ist der Anwendungsbereich des Schadenersatzrechts sehr groß.
Ich stehe Ihnen sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen rechtlich zur Seite.
Siehe auch:
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