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| Forderungsbetreibung |

Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten nimmt die Zahlungsmoral von Kunden massiv ab. Für Unternehmen ist daher eine rasche und effektive Forderungsbetreibung umso wichtiger.

Ich übernehme für Ihr Unternehmen die Eintreibung dieser Forderungen. Durch die moderne Infrastruktur der Rechtsanwaltskanzlei mit direkter und computerunterstützter Datenübertragung zu den Gerichten, können Mahn-, Klags- und Exekutionsvorgänge rasch und effizient erledigt werden. Die Kosten sind grundsätzlich von Ihrem Schuldner zu bezahlen. Sollte dies in seltenen Fällen nicht möglich sein, weil der Schuldner nicht zahlen kann, gewähre ich Ihnen selbstverständlich einen Nachlass.

Der Vorteil der anwaltlichen Forderungsbetreibung besteht darin, dass der Rechtsanwalt das Inkasso von Anfang an betreut, das heißt vom Aufforderungsschreiben über die Einbringung der Klage bis hin zur Exekution. Anders als bei der Einschaltung eines Inkassobüros muss der Schuldner, wenn er ein anwaltliches Aufforderungsschreiben erhält, mit der sofortigen Klagsführung rechnen, wenn er nicht innerhalb der eingeräumten Frist bezahlt.

Mittlerweile ist die grenzüberschreitende Forderungsbetreibung innerhalb der Europäischen Union erleichtert worden und kann für unbestrittene Forderungen ein europäischer Vollstreckungstitel erlangt werden. Sollte daher Ihr Schuldner seinen Aufenthalt im EU-Ausland haben, sind die Chancen einer erfolgreichen Forderungsbetreibung im Vergleich zu früher erheblich gestiegen.

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  Rechtsanwalt  Dr. Stefan Gloyer | Salurner Straße 16 | 6020 Innsbruck



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