s s
s
| Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen |

Ihnen ist es ein wichtiges Anliegen, dass unter Ihren Nachkommen kein Streit über die Verteilung des von Ihnen hinterlassenen Vermögens entsteht?

Dies können Sie am besten dadurch erreichen, dass Sie selbst möglichst früh die Nachfolge regeln und Ihren letzten Willen durch ein Testament bekannt geben. Tun Sie das nicht, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Diese kann, muss aber nicht mit Ihren Vorstellungen hinsichtlich der Verteilung Ihres Vermögens übereinstimmen. So haben z. B. Lebensgefährten kein gesetzliches Erbrecht. Ich unterstütze Sie bei der Errichtung von Testament, Kodizill und Vermächtnis, damit Sie Ihre Nachfolge schon zu Lebzeiten bestmöglich regeln.

| Meine Leistungen |

  • Errichtung von Testamtent, Kodizill und Vermächtnis
  • Errichtung von Übergabeverträgen
  • Prüfung und Anfechtung von Testamenten
  • Prüfung und Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Vertretung von Erben im Verlassenschaftsverfahren
s
s s
s
  Rechtsanwalt  Dr. Stefan Gloyer | Salurner Straße 16 | 6020 Innsbruck



s